Abmahnung der CSR Rechtsanwaltskanzlei für Private Media Group wegen „Best of British!

Hier finden Sie Informationen zu einer urheberrechtlichen Abmahnung der Private Media Group Limited aus Dublin. Die Private Media Group Limited wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei CSR aus Karlsruhe. In der Abmahnung lässt die Private Media Group Limited durch die Kanzlei CSR vorwerfen, den urheberrechtlich geschützten Pornofilm „Best of British“ weltweit allen Nutzern im Internet zum Herunterladen angeboten zu haben. In der Abmahnung der wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Betrag in bestimmter Höhe zu bezahlen.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist nach derzeitiger Rechtslage zeitlich unbegrenzt gültig und stellt im Zweifel ein Schuldeingeständnis dar. Außerdem gibt es immer mehr Sachverhaltsvarianten, bei denen der abgemahnte Anschlussinhaber nur begrenzt oder gar nicht haftet. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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