Rechnung Mahnung Firmenscout24 wegen kostenpflichtigem Branchenbucheintrag

Aktuell melden sich hier viele Gewerbetreibende, die von der Firma Firmenscout24 eine Zahlungsaufforderung über einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag erhalten haben. Die Firma hat ihren Sitz in der Schweiz (vormals in Berlin aufgetreten unter Röser & Meier GbR). Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist die angeblich telefonische Beauftragung des Branchenbuchbetreibers, Firmendaten von Gewerbetreibenden auf dem Portal zu veröffentlichen. Mit den Rechnungen werden Beträge in unterschiedlichen Höhen gefordert. Betroffene berichten, im Telefongespräch unter Mitteilung bestimmter Tatsachen dazu veranlasst worden zu sein, telefonisch einen Vertrag über einen Branchenbucheintrag abzuschließen. Das Gespräch wird zum Nachweiß des Vertragsschlusses regelmäßig aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung über den Branchenbucheintrag wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag telefonisch abgeschlossen zu haben.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag über einen Branchenbucheintrag im Internet anzubieten. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass nicht etwa seine Daten lediglich abgeglichen worden sind, sondern dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat. Oft wird auch vorgetäuscht, es gehe hier nur um die Kündigung eines bestehenden Vertrages.

Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:

Angerufene Personen sollten nie zustimmen, ein Gespräch aufzuzeichnen. In manchen Fällen wird bei ausbleibender Zustimmung mitgeteilt, dass der Vertrag dann nicht abgeschlossen werden könne. Angerufene Personen sollten dann tatsächlich Abstand von einem Vertragsschluss nehmen. Ebenso sollte der in Rechnung gestellte Betrag nicht vorschnell bezahlt. Lassen Sie zunächst prüfen, ob der Vertrag wirksam zustande gekommen ist.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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