Aktuell hat hier ein Betroffener ein Schreiben der Firma EASYNET DMCC. mit Sitz in Eschborn zur Überprüfung vorgelegt. Hintergrund dieses Schreibens ist offensichtlich eine angebliche telefonische Beauftragung der Firma EASYNET DMCC.. Gegenstand des Vertrages sind offensichtlich verschiedene Leistungen, die in dem Schreiben umrissen werden. Hauptbestandteil des Vertrages ist die Vermittlung des Betroffenen in die PSBV Vorteilsgesellschaft. Diese Gesellschaft bietet laut Inhalt des Schreibens verschiedene Vorteile, insbesondere den Genuss eines exklusiven Bonus- und Rabattsystems. Einzelheiten sollen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnommen werden können. Weiter ist die Rede davon, dass monatlich zu leistende Gemeinschaftserträge vom Konto des Betroffenen eingezogen werden, im konkreten Fall pro Monat 68,00 EUR. Weiter ist angegeben, dass das geführte Telefongespräch zur Sicherheit aufgezeichnet wurde. Dem Betroffenen ist erst durch den Erhalt des Schreiben bewusst geworden, dass offensichtlich ein mehrmonatiger Vertrag mit laufenden Kosten entstanden ist. Im konkreten Fall wurde gefragt, wie hier weiter verfahren werden soll und ob die Beträge bezahlt werden müssen.
Allgemeine Information:
Grundsätzlich können telefonisch abgeschlossene Verträge unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden. Hier sind vor allem Fristen zu beachten und der richtige Adressat anzuschreiben Auch eine für das Konto erteilte Abbuchungserlaubnis kann gegenüber der Bank widerrufen werden. Insbesondere muß bei mehrmonatigen Verträgen auch berücksichtigt werden, dass diese sich häufig automatisch verlängern können, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist gekündigt wird.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch ein solches Schreiben oder sogar eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Aboverträge und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.
Bitte beachten: Reichen Sie persönliche Anfragen zu dieser Thematik ausschließlich per Email ein und nicht über die Kommentarfunktion.
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EASYNET DMCC