Aktuell reichen hier viele Betroffene eine Rechnung von FremdgehenClub – Lagneia Ltd – OCS B.V. zur Prüfung vor. Die Firma FremdgehenClub – Lagneia Ltd – OCS B.V. hat ihren Sitz in London. Gegenstand der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung ist offensichtlich eine kostenpflichtige und mehrmonatige Mitgliedschaft auf dem Kontaktportal fremdgehenclub.com. Der Portalbetreiber Lagneia Ltd bietet dem User neben den 14 tägigen kostenlosen Diensten eine nach 14 Tagen nach Anmeldung beginnende kostenpflichtige Mitgliedschaft an. Mit Inanspruchnahme dieser Dienste geht der User ein weiteres, von dem kostenlosen Vertragsverhältnis getrenntes kostenpflichtiges Vertragsverhältnis ein. Dies wird häufig übersehen. Zwar wird der Nutzer über Inhalt, Dauer, Preis, Laufzeit und die Zahlungsbedingungen vor Abschluss des kostenpflichtigen Vertragsverhältnisses auf den jeweiligen Dienst hingewiesen. Problematisch erscheint jedoch der nahtlose Übergang der kostenlosen in die kostenpflichtige Mitgliedschaft, der häufig erst mit Erhalt der Rechnung bewußt wird. Hier stellt sich für den Betroffenen daher die Frage, ob er den geforderten Betrag bezahlen muß. Zum Forderungseinzug durch Inkasso lesen Sie bitte diesen Beitrag!
Wichtiger Hinweis:
Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung und lassen Sie sich auch nicht durch die Drohungen in den Zahlungsaufforderungen einschüchtern. Ein möglicherweise zustande gekommener Vertrag sollte unabhängig von der Sach- und Rechtslage und womöglich abgelaufener Fristen gegenüber dem Portalbetreiber vorsorglich schriftlich widerrufen, gekündigt und angefochten werden. Insbesondere sollte auch bedacht werden, dass sich ein womöglich bestehender Vertrag weiter verlängert. Auch diesbezüglich besteht Handlungsbedarf.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie das Schreiben zusammen mit Ihrer Fragestellung hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden.
Bitte beachten: Reichen Sie persönliche Anfragen an die Kanzlei ausschließlich per Email ein und nicht über die Kommentarfunktion. Anfragen über die Kommentarfunktion werden nicht beantwortet.
Hab solch eine Rechnung bekommen über 435.-Euro ist mir nicht bekannt das ich das jemals abgeschlossen habe