Zahlungsaufforderung PAIR Finance GmbH im Auftrag der Card Compact Ltd. wegen Kreditkartenbestellung

Aktuell verschickt das Inkassobüro PAIR Finance GmbH mit Sitz in Berlin Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Kreditkartenbestellungen. Das Inkassobüro PAIR Finance GmbH schreibt im Auftrag der Card Compact Ltd. mit Sitz in London. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist die angebliche Bestellung einer Kreditkarte Payplus Mastercard Gold über das Internet bei der Firma Card Compact Ltd.. Zunächst bekamen die Verbraucher Rechnungen bzw. Mahnungen von der Card Compact Ltd. über einen Betrag in Höhe von 49,00 EUR bezüglich der Jahresgebühr für die Karte. In der Folgezeit tritt dann das Inkassobüro PAIR Finance GmbHauf den Plan und fordert nunmehr einen Betrag in Höhe von 96,04 EUR. Der ursprüngliche Forderungsbetrag hat sich nunmehr erhöht durch Zinsen und Inkassokosten. Betroffene berichten regelmäßig, entweder gar keine Kreditkarte bestellt, bzw. sich lediglich für einen Kredit interessiert zu haben oder aber eine angeblich bestellte Karte zumindest gar nie erhalten zu haben. Dennoch werden die Kreditkarten in Rechnung gestellt.

Wichtiger Hinweis:

Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung und lassen Sie sich auch nicht durch die Drohungen in den Zahlungsaufforderungen einschüchtern. Zunächst sollte geprüft werden, ob die Kreditkarte tatsächlich bestellt wurde oder welche Umstände dem Vorgang überhaupt zugrunde liegen. Sofern eine Bestellung tatsächlich ungewollt erfolgt ist, besteht immer noch die Möglichkeit, mit Hilfe verschiedener Rechtsmittel von dem Vertrag Abstand zu nehmen. Vorsorglich sollte auf jeden Fall der angebliche Vertrag gegenüber dem Kreditkartenanbieter schriftlich per Einwurf-Einschreiben und/oder Email widerrufen, gekündigt und angefochten werden, und zwar unabhängig davon, ob mögliche Fristen bereits abgelaufen sind. Hierüber sollte dann das Inkassobüro informiert werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können das Inkassoschreiben hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.