Zahlungsaufforderung von der CoJo Finanzinformationen GmbH – Was steckt dahinter?

CoJo Finanzinformationen GmbH

Immer wieder berichten Verbraucher, dass sie überraschend Zahlungsaufforderungen von der CoJo Finanzinformationen GmbH erhalten. Häufig geht es dabei um mehrere hundert Euro für ein angebliches Abonnement eines Börsen- oder Finanzinformationsdienstes. Viele Betroffene sind überrascht, weil sie davon ausgegangen sind, lediglich ein günstiges Probeangebot genutzt zu haben.

Im Folgenden wird erläutert, was hinter dem Geschäftsmodell steckt, ob das Angebot sinnvoll ist und warum es zu Zahlungsforderungen kommt.

Was macht die CoJo Finanzinformationen GmbH?

Die CoJo Finanzinformationen GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Berlin, das unter anderem Finanzinformationen und Werbeleistungen anbietet. Der Unternehmensgegenstand umfasst insbesondere die Bereitstellung von Informationen zu Finanz- und Börsenthemen, etwa in Form von Online-Diensten oder E-Mail-Newslettern.

In der Praxis bietet das Unternehmen beispielsweise sogenannte Börsenbriefe oder E-Mail-Dienste mit Aktienempfehlungen an. Nutzer erhalten regelmäßig Hinweise zu möglichen Investments oder Marktanalysen. Solche Börsenbriefe sind grundsätzlich ein verbreitetes Geschäftsmodell im Finanzbereich.

Wie funktioniert das Angebot in der Praxis?

In vielen Fällen stoßen Verbraucher im Internet auf Werbeanzeigen für besonders günstige Einstiegsangebote. Häufig wird etwa ein zeitlich begrenztes Probeabo für einen sehr niedrigen Preis beworben, beispielsweise für wenige Euro.

Problematisch wird es jedoch durch die Vertragsbedingungen: Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann sich ein solches Probeabo automatisch in ein deutlich teureres Jahresabonnement verlängern, wenn der Nutzer nicht rechtzeitig kündigt. In einzelnen Fällen werden dann Beträge von mehreren hundert Euro pro Jahr verlangt.

Betroffene berichten häufig, dass ihnen diese automatische Verlängerung beim Abschluss des Probeangebots nicht bewusst war.

Warum erhalten Betroffene Zahlungsaufforderungen?

Zahlungsaufforderungen entstehen meist aus folgendem Ablauf:

Ein Verbraucher meldet sich für ein günstiges Testangebot eines Börsen- oder Informationsdienstes an. Nach Ablauf der Testphase verlängert sich das Angebot automatisch in ein kostenpflichtiges Jahresabo, wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Anschließend stellt das Unternehmen eine Rechnung für die verlängerte Laufzeit aus.

Viele Betroffene sind überrascht, weil sie davon ausgegangen sind, nur ein einmaliges oder kurzfristiges Angebot abgeschlossen zu haben. Daher werden die Rechnungen häufig als unberechtigt empfunden.

Ist das Angebot sinnvoll?

Finanz-Newsletter oder Börsenbriefe sind grundsätzlich nicht ungewöhnlich. Viele Anbieter verkaufen Marktanalysen oder Investmenttipps im Abonnement. Ob ein solcher Dienst sinnvoll ist, hängt stark von der Qualität der Informationen und den individuellen Erwartungen des Nutzers ab.

Problematisch wird es allerdings, wenn Verbraucher das Angebot in erster Linie wegen eines sehr günstigen Probeangebots abschließen und nicht erkennen, dass sich dieses automatisch in ein hochpreisiges Abonnement verlängern kann. Gerade in solchen Fällen kommt es häufig zu Streit über das Zustandekommen oder den Inhalt des Vertrags.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofallen und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die außergerichtliche Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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