Zahlungsaufforderung von Debtist GmbH im Auftrag der Fastic GmbH – was Betroffene wissen sollten!

Hintergrund der Zahlungsaufforderung

Viele Verbraucher erhalten derzeit Zahlungsaufforderungen von Debtist GmbH, die im Auftrag der Fastic GmbH versendet werden. Für die Betroffenen kommt dies häufig überraschend, weil sie sich keiner kostenpflichtigen Bestellung bewusst sind. Gegenstand der Forderungen sind meist Beträge aus angeblichen Premium-Mitgliedschaften oder Jahresabonnements einer App.

Was steckt hinter der Fastic-App?

Die Fastic GmbH bietet eine App rund um Intervallfasten, Ernährung und Gesundheitsgewohnheiten an. Neben einer kostenfreien Nutzungsmöglichkeit gibt es kostenpflichtige Premium-Modelle mit erweiterten Funktionen. In der Praxis berichten Nutzer jedoch immer wieder, dass ihnen ein kostenpflichtiges Abonnement in Rechnung gestellt wurde, obwohl sie von einer kostenlosen Nutzung oder einem Probeangebot ausgingen. Rechtlich entscheidend ist, ob tatsächlich ein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist.

Rolle des Inkassounternehmens

Die Debtist GmbH ist ein Inkassodienstleister. Solche Unternehmen werden beauftragt, offene Forderungen für andere Firmen einzuziehen. Das Inkassounternehmen selbst ist nicht Vertragspartner des ursprünglichen App-Nutzungsvertrags, sondern macht lediglich die Forderung geltend. Auch ein Inkassoschreiben bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Forderung berechtigt ist.

Rechtliche Einordnung

Ob eine Forderung besteht, hängt davon ab, ob ein wirksamer Vertrag abgeschlossen wurde und ob die gesetzlichen Anforderungen an kostenpflichtige Online-Verträge eingehalten wurden. Dazu gehört insbesondere eine klare Information über die Kosten sowie eine eindeutige Bestätigung durch den Nutzer, dass eine zahlungspflichtige Leistung bestellt wird. Fehlt es daran, kann die Forderung angreifbar sein.

Handlungsmöglichkeiten für Betroffene

Wer eine solche Zahlungsaufforderung erhält, sollte die Sache nicht ignorieren, aber auch nicht vorschnell zahlen. Sinnvoll ist es, den behaupteten Vertragsschluss zu prüfen und gegebenenfalls Nachweise anzufordern. Bestehen Zweifel an der Berechtigung der Forderung, kann ein schriftlicher Widerspruch angezeigt sein. In vielen Fällen lohnt sich eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls, da die Erfolgsaussichten stark von den konkreten Umständen abhängen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Unsere Kanzlei bietet Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung an, um die Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen die geltend gemachte Forderung zu klären. Reichen Sie per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) die Zahlungsaufforderung ein. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofallen und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die außergerichtliche Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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