Zahlungsaufforderung erhalten von Saturn Inkasso GmbH im Auftrag von H. Arouni ehem. Europa Finanzsan. GmbH – Was tun?

Viele Betroffene erhalten derzeit Zahlungsaufforderungen von der Saturn Inkasso GmbH im Auftrag von H. Arouni bzw. der ehemaligen Europa Finanzsanierung GmbH. Hintergrund ist häufig ein Vertrag über eine sogenannte Finanzsanierung oder Schuldenregulierung, der zuvor online beantragt worden sein soll.

Worum geht es bei diesen Forderungen?

Nach den bisher bekannten Fällen haben Betroffene im Internet nach einem Kredit oder einer Umschuldungsmöglichkeit gesucht. Statt eines Darlehens wurde ihnen jedoch oftmals eine Dienstleistung zur Finanzsanierung angeboten. Diese umfasst beispielsweise die Erstellung eines Haushaltsplans, die Analyse der finanziellen Situation oder die Vermittlung von Vergleichen mit Gläubigern. Für diese Dienstleistungen werden Gebühren verlangt.

Warum sind viele Betroffene überrascht?

Viele Verbraucher gingen nach eigenen Angaben davon aus, einen Kredit beantragt zu haben. Tatsächlich handelte es sich nach Darstellung der Unternehmen jedoch um einen Vertrag über eine Finanzsanierungsdienstleistung. Werden die verlangten Gebühren nicht bezahlt, folgen häufig Mahnungen und später Inkassoschreiben.

Sollte man die Forderung sofort bezahlen?

Nein. Eine Zahlungsaufforderung sollte zunächst sorgfältig geprüft werden. Insbesondere sollte geklärt werden:

  • Wurde tatsächlich ein Vertrag abgeschlossen?
  • Was war genau Gegenstand des Vertrages?
  • Wurden Widerrufsrechte ordnungsgemäß belehrt?
  • Ist die geltend gemachte Forderung der Höhe nach berechtigt?

Auch wenn Saturn Inkasso als registriertes Inkassounternehmen grundsätzlich berechtigt ist, Forderungen einzuziehen, bedeutet dies nicht automatisch, dass jede geltend gemachte Forderung auch tatsächlich besteht. Wer ein solches Schreiben erhalten hat, sollte die Vertragsunterlagen und die Zahlungsaufforderung genau prüfen lassen, bevor eine Zahlung erfolgt oder die Forderung anerkannt wird. Eine vorschnelle Unterschrift unter Ratenzahlungsvereinbarungen oder Schuldanerkenntnisse ist regelmäßig nicht zu empfehlen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofallen und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die außergerichtliche Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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