Rechnung der Datenschutzdienst Deutschland UG erhalten? Warum Betroffene derzeit besonders vorsichtig sein sollten

Derzeit erhalten zahlreiche Unternehmen, Handwerksbetriebe, Vereine und Selbstständige Rechnungen der Datenschutzdienst Deutschland UG (Haftungsbeschränkt). In einem uns vorliegenden Schreiben vom 12.06.2026 fordert das Unternehmen für eine angebliche „Jahrespauschale DSGVO-Absicherung“ einen Betrag von 39,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, insgesamt also 46,41 Euro.

Auch wenn der geforderte Betrag vergleichsweise gering erscheint, sollten Betroffene die Rechnung keinesfalls ungeprüft bezahlen. Nach unseren Recherchen bestehen erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass es sich um eine betrügerische Forderung handeln könnte.

Die Gesellschaft existiert – die Angaben werfen jedoch zahlreiche Fragen auf

Die Datenschutzdienst Deutschland UG (Haftungsbeschränkt) ist tatsächlich im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der HRB-Nummer 212746 eingetragen. Die Eintragung erfolgte am 09.01.2026. Das Stammkapital beträgt lediglich 50,00 Euro. Als Geschäftsführer ist ein Boris Olsanschi eingetragen.

Als Unternehmensanschrift wird die Steimker Straße 21 in 38154 Königslutter am Elm angegeben. Nach unseren Recherchen befindet sich unter dieser Adresse jedoch kein Datenschutz- oder IT-Dienstleister. Vielmehr wird dort eine Pension betrieben, die unter dem Namen „Gasthaus Karin“ Zimmer zur Übernachtung vermietet.

Bereits dieser Umstand wirft die Frage auf, ob die angegebene Geschäftsadresse tatsächlich als Unternehmenssitz genutzt wird.

Auch die Frankfurter Geschäftsanschrift erscheint zweifelhaft

Auf den Rechnungen wird als Unternehmensanschrift die Theodor-Heuss-Allee 72 in 60486 Frankfurt am Main angegeben. Die Adresse existiert zwar tatsächlich, jedoch konnte dort kein Unternehmen mit der Bezeichnung Datenschutzdienst Deutschland UG festgestellt werden.

Vielmehr befinden sich unter dieser Anschrift mehrere Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Deutschen Bank stehen. Hinweise auf eine Niederlassung oder Geschäftstätigkeit der Datenschutzdienst Deutschland UG konnten dort nicht festgestellt werden.

Angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer offenbar ungültig

Besonders auffällig ist die auf den Rechnungen angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE460433645. Nach den vorliegenden Überprüfungen scheint diese Nummer nicht zu existieren.

Sollte sich dies bestätigen, wäre dies ein weiteres erhebliches Indiz dafür, dass die Rechnungen nicht den Anforderungen an ordnungsgemäße Geschäftsunterlagen entsprechen.

Bankverbindung führt zu einem deutschen Kreditinstitut

Die in den Rechnungen angegebene Bankverbindung wird bei der Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg geführt. Nach unseren Überprüfungen lassen sich Überweisungen auf das Konto unter Angabe des Empfängers „DatenschutzDienst Deutschland“ problemlos ausführen.

Gerade dieser Umstand dürfte dazu beitragen, dass die Schreiben auf viele Empfänger seriös wirken. Ein deutsches Bankkonto allein sagt jedoch nichts über die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderung aus.

Auch die Internetseite wirft Fragen auf

Unter dem Firmennamen wird eine professionell gestaltete Internetseite betrieben. Eine Abfrage der Domain „datenschutzdienst-deutschland.de“ bei der DENIC ergab jedoch weitere Auffälligkeiten.

Als Domaininhaber wird dort eine „Discount-Baushof GmbH“ mit Sitz in der Hildesheimer Straße 31 in Braunschweig genannt. Eine entsprechende Gesellschaft konnte jedoch in den einschlägigen Registern nicht gefunden werden.

Als Kontaktadresse wird zudem die E-Mail-Adresse „borisolsansky@gmail.com“ angegeben. Auffällig ist hierbei die Schreibweise des Nachnamens. Während im Handelsregister ein Geschäftsführer namens Boris Olsanschi eingetragen ist, wird in der E-Mail-Adresse die Schreibweise „Olsansky“ verwendet.

Auch die angegebene Adresse in Braunschweig führte bei den Recherchen nicht zu einem Unternehmen, sondern wiederum zu einer Pension mit der Bezeichnung „Sleep Home“.

Verdacht auf gezielte Massenabrechnung

Die Vielzahl der festgestellten Ungereimtheiten lässt erhebliche Zweifel an der Seriosität der Forderungen aufkommen. Besonders problematisch ist dabei, dass der verlangte Betrag bewusst niedrig gewählt sein dürfte. Viele Unternehmen zahlen Rechnungen in dieser Größenordnung häufig ohne nähere Prüfung, insbesondere wenn diese einen offiziellen Eindruck vermitteln und sich auf rechtliche Themen wie Datenschutz oder DSGVO beziehen.

Genau auf diesen Effekt scheint die Versendung der Rechnungen abzuzielen.

Wie sollten Betroffene reagieren?

Wer eine Rechnung der Datenschutzdienst Deutschland UG erhalten hat, sollte diese sorgfältig prüfen und keinesfalls vorschnell bezahlen. Sofern kein Vertragsschluss oder keine konkrete Beauftragung nachgewiesen werden kann, bestehen erhebliche Zweifel an der Berechtigung der Forderung.

Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Da offenbar ein deutsches Bankkonto genutzt wird, besteht zumindest die Möglichkeit, Zahlungsströme nachzuverfolgen und weitere Geschädigte zu schützen.

Kostenlose Ersteinschätzung durch unsere Kanzlei

Haben auch Sie eine Rechnung der Datenschutzdienst Deutschland UG erhalten oder bereits eine Mahnung bekommen? Unsere Kanzlei bietet Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung an und prüft, ob die geltend gemachte Forderung überhaupt besteht und welche rechtlichen Schritte im Einzelfall sinnvoll sind.

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