Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hat mit Schreiben vom 17.05.2010 erklärt, dass die Werbung für eine kostenlose Ersteinschätzung von Abmahnungen gegen § 49 b BRAO verstößt und damit standeswidrig ist. Der Verstoß werde auch nicht dadurch relativiert, dass andere Rechtsanwälte gegen das Verbot ebenfalls verstoßen.
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