Unbefugte Geldabhebungen mit Originalkarte vom Geldautomat unter PIN-Eingabe

Wer haftet, wenn unbefugt mit der Originalgeldkarte unter Verwendung der PIN vom Geldautomat Geld abgehoben wird? Dies hängt davon ab, ob die Geldabhebung (Zahlungsvorgang) autorisiert oder unautorisiert erfolgt ist. Ist der Zahlungsvorgang unautorisiert erfolgt, hat der Kontoinhaber keinen Anspruch gegen die Bank auf Erstattung des unbefugt abgehobenen Geldes (§ 675 u BGB). Die Frage ist nun, wann ein Fall der unautorisierten Geldabhebung vorliegt.

Mit dieser Frage befasste sich das AG München mit Urteil vom 08.02.2013, 121 C 10360/12. Einer Frau wurde unstreitig im Spanienurlaub die Geldkarte gestohlen. Unmittelbar danach wurden mit der Karte 9 Abhebungen in kurzer Zeit vorgenommen; Gesamtschaden 2.000,00 EUR. Die Frau verklagte die Bank auf Erstattung des Schadens. Die Klage hatte keinen Erfolg. Denn bei missbräuchlicher Abhebung an einem Geldautomaten unter Eingabe der richtigen PIN zeitnah nach dem Diebstahl der Geldkarte spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Karteninhaber pflichtwidrig die PIN auf der Karten notiert hat oder gemeinsam mit dieser verwahrt hat. Eine Gefahr des Ausspähens der PIN bestehe gerade nicht, da dies nur dann möglich sei, wenn die Klägerin in nahem zeitlichem Zusammenhang vor dem Diebstahl selbst die Karte unter Eingabe der PIN verwandt hätte. Die Klägerin hatte aber selbst vorgetragen noch nie Bargeldabhebungen unter Eingabe der PIN vorgenommen zu haben. Ein Zeuge hatte zudem glaubhaft bekundet, dass die Abhebungen unter Eingabe der richtigen PIN erfolgten, da ansonsten bei den Netzknotenpunktprotokollen der Code 55 stehen würde. Im Ergebnis war das Gericht daher davon überzeugt, dass die Geldabhebungen mit der Originalkarte und der PIN-Eingabe und damit autorisiert erfolgten. Ein Erstattungsanspruch schied daher aus.

Wie kann ich Ihnen helfen?:

Sind Sie Opfer einer unberechtigten Geldabhebung geworden, dann lassen Sie prüfen, inwieweit Sie Erstattungsansprüche gegen Ihre Bank haben. Oft wird seitens der Banken Erstattungsansprüche vorschnell und zu Unrecht abgelehnt. Gerne steht Ihnen die Kanzlei mit einer Beratung oder Vertretung bundesweit zur Verfügung.

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