sofortüberweisung.de: Sofort überweisen oder lieber doch nicht!

sofortüberweisung.de ist das Direkt-Überweisungsverfahren der Payment Network AG mit Sitz in Gauting. Mit sofortüberweisung.de stellt der Käufer noch während der Bestellung eine Überweisung über den jeweiligen Betrag in sein Online-Banking-Konto ein. Der Dienstleister wickelt im Grunde die Überweisung des Käufers über dessen normales Bankkonto ab. Der Verkäufer bekommt sofort bestätigt, dass das Geld auf dem Weg zu ihm ist. Der Versand kann sofort erfolgen. Der Käufer erhält die Ware schneller. Und das beste ist: Der Käufer muß sich nicht registrieren und benötigt auch keine Kreditkarte und alles ist (angeblich) ganz sicher ???

In den letzten Tagen ist das Verfahren in die Kritik geraten. Es wurde vorgeworfen, dass der Dienstleister angeblich Umsätze der vergangenen 30 Tage, den Dispokredit und weitere Kontobestände derselben Bank abfragt. Diesen Vorwürfen ist die Payment Network AG in einer Mitteilung vom 30.05.2011 entgegengetreten. Die Einzelheiten finden Sie hier.

Wie funktioniert das Ganze nun? Der Käufer benötigt ein Online-Banking-System. Durch Eingabe der Bankleitzahl und Kontonummer erfolgt der Login bei der eigenen Bank. Durch Eingabe der PIN wird geprüft, ob das Konto den zu überweisenden Betrag abdeckt und etwaige Sofortüberweisungen der letzten 30 Tage von dem Konto erfolgreich durchgeführt wurden. So steht es auch in den Datenschutzhinweisen. Durch Eingabe der TAN wird in einem letzten Schritt die Überweisung bestätigt. All dies geschieht auf der Website des Diensteanbieters.

Wo ist der Hacken? Wer PIN- und TAN-Nummern aus der Hand gibt, gewährt einen Einblick in seine Konten und verletzt seine Sorgfaltspflichten gegenüber sich selbst und der eigenen Bank. Zudem werden gegebenenfalls Sicherheitsbestimmungen der eigenen Bank verletzt. Im Ernstfall bleibt der Bankkunde auf einem Schaden sitzen, der ihm in einem ganz anderem Zusammenhang wiederfahren könnte (zum Beispiel bei unbefugter Abhebung von Geld vom Konto oder Skimming-Betrug).

Hinweise:

  • Prüfen Sie, ob Ihr Verkäufer neben der „Sofort-Überweisung“ auch andere Zahlungsarten anbietet.
  • Ziehen Sie andere Zahlungswege grundsätzlich vor!
  • Bedenken Sie, dass die Nachteile im Falle eines Schadens (Vorwurf der groben Fahrlässigkeit – Haftung für den eigenen Schaden) die Vorteile der Sofortüberweisung (Lieferung der Ware vielleicht zwei Tage früher) überwiegen.

Welche Erfahrungen haben Sie als Käufer mit „Sofortüberweisung“ gemacht? Kommt die Ware tatsächlich früher an?

Und welche Erfahrungen haben Sie als Verkäufer gemacht? Haben Sie das Geld schneller auf Ihrem Konto? Lohnt sich der Service oder zahlen Sie drauf?

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2 Kommentare:

Sehr geehrte Frau Schuster,
in der heutigen Zeit ist es kein Wunder, dass sich die Anbieter bzw. Verkäufer mit schnellen und auch sicheren Zahlungsvarianten in Sicherheit wägen wollen. Leider gibt es allzuoft Zahlungsschwierigkeiten, die mit Mahnungen und Mahnbescheiden einhergehen.
Dem Käufer wir suggeriert, dass Zahlungen sicherer, schneller und bequemer möglich sind indem er seine (persönlichsten Daten) peis gibt.
Weder die Zahlungsart Sofotüberweisung, einmalige Bankeinzug oder sonstige Zuggriffe auf Konten des Kunden kann ich als sicher betrachten. Denn im Internet war und wird nie etwas dauerhaft sicher bleiben!
Ich persönlich bevorzuge die Variante der Vorauskasse, bei vielen Verkäufern als Erstkäufer üblich! Es ist zwar ein gewisser Aufwand, aber ich gestatte niemandem Zugang zu meinen Kontendaten!
Ob die Ware nun einen Tag schneller da ist oder nicht, darauf kommt es mir nicht an!
Mit freundlichen Grüßen
Jennifer Grumer

Hallo Frau Schuster,
als Informationsdienstleister können wir aus verschiedenen Gründen “Sofort-Zahlmittel” nicht einsetzen.

Einerseits mag es für einen Anbieter sehr verführerisch sein Rechnungsbeträge auf dem Konto zu haben, andererseits ist der Aufwand bei Rückbuchungen enorm hoch.

In unserem Fall müssen wir beispielsweise vor der Annahme von Firmenauskünften prüfen, ob wir helfen können, wie schnell Informationen verfügbar sind und ob letzendlich der Kunde dann bereits ist ggf. 48 Stunden auf die Lieferung einer Auskunft zu warten.

Wäre nun ein Betrag per Direkt-Transfer schon geflossen (unabhängig vom Anbieter) so hätten wir buchhalterisch einen enorm hohen Aufwand bei Rücküberweisungen (von Buchungskosten einmal abgesehen), wenn ein Kunde sich anders entscheidet.

Die vom NDR recherchierten Zusammenhänge der Kontenprüfung seitens des Anbieters sind äußerst bedenklich, ebenso die Nur-Änderung der AGB, aber nicht des Verfahrens selber.

Mit den besten Grüßen

Michael Klems
Datenbank-Informationsdienst (infobroker.de)