Abmahnung FAREDS für Track by Track Records wegen Michael Mind Project feat Dante Thomas

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Track by Track Records UG (haftungsbeschränkt) aus Würselen vor. Die Firma Track by Track Records UG (haftungsbeschränkt) wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg.

In der Abmahnung lässt die Firma Track by Track Records UG (haftungsbeschränkt) durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorwerfen, über den Internetanschluss des Abgemahnten in einer Internettauschbörse den Musiktitel „Michael Mind Project feat Dante Thomas – Feeling so Blue“ illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird weiter aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und an die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zurückzusenden sowie die betreffende Datei unverzüglich von dem Rechner zu entfernen. Ein entsprechender Entwurf ist der Abmahnung beigefügt.

In der Abmahnung bietet die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH an, zur Abgeltung der entstandenen Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten einen reduzierten Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR zu überweisen.

Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist 30 Jahre gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Verstoß begangen haben. Aber auch wenn Sie den Verstoß selbst nicht begangen haben, kann es ratsam sein, zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts, Wettbewerbrechts und Markenrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an. Ich freue mich auf Ihren Anruf!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ein Kommentar:

Sehr geehrte Damen und Herrn,
Habe wegen einer Tonaufnahme (Thomas Olbrich)
vom Landgericht Köln eine ;einweilige Verfügúng ; bekommen. Ich habe noch nie Tonaufnahmen gemacht und den Thomas Olbrich kenn ich auch nicht..
Was muss ich tun ,um aus der Sache rauszukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Heiner Lange