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Anwaltskanzlei KSP überweist 4 Cent auf ein Konto und bittet um Rückruf!

Geschrieben von Virabell Schuster am 05. Oktober 2012 um 11:22 Uhr

Es ist hier aktuell mitgeteilt worden, dass die Anwaltskanzlei KSP mit Sitz in Hamburg einem Betroffenen 0,04 EUR auf dessen Konto überwiesen hat. Als Buchungstext ist ein Aktenzeichen mitgeteilt. Außerdem steht dort geschrieben:

“Tel 04045065745 BITTE ANRUFEN WEGEN WICHTIGER INFORMATIN”

Laut Internetrecherche sind scheinbar noch weitere Personen von derartigen Gutschriften betroffen. Ein Anruf des Betroffenen bei der Anwaltskanzlei KSP hat keine Aufklärung gebracht. Der Anruf wurde offensichtlich ausschließlich zum Anlass genommen, den Betroffenen auszuforschen. Die Anwaltskanzlei KSP konnte weder aufklären, warum 0,04 EUR auf das Konto des Betroffenen überwiesen wurden, noch woher die Anwaltskanzlei KSP die Kontodaten des Betroffenen bezogen hat. Diesbezügliche Nachfragen des Betroffenen wurden seitens der Anwaltskanzlei KSP mit Nichtwissen beantwortet. Die Mitarbeiterin der Anwaltskanzlei KSP wollte vielmehr wissen, ob man Inhaber einer bestimmten Firma sei. Das Gespräch wurde seitens der Anwaltskanzlei KSP sodann zügig beendet.

Problemstellung:

  • Viele möglicherweise ebenfalls betroffene Privatpersonen mögen die unverlangte Gutschrift als belanglos einstufen, da Privatpersonen häufig ein kostenloses Girokonto führen und daher keine Buchungspostengebühren bezahlen müssen.
  • Für gewerblich betroffene Kontoinhaber stellt eine solche unverlangte Gutschrift jedoch eine finanzielle Schädigung (Gebühr für Gutschrift: sogenannte Buchungspostengebühr zwischen 0,10 EUR und 0,50 EUR je nach Vertragsausgestaltung mit der konoführenden Bank abzüglich der Gutschrift in Höhe von 0,04 EUR) und eine Belästigung dar.
  • Des Weiteren ist zu befürchten, dass der gesamte Vorgang der unzulässigen Ausforschung und der Planung weiterer Maßnahmen dient. Denn gewöhnlich überweisen Inkassounternehmen nicht Geld, sondern ziehen es ein.
  • Insgesamt ist nicht auszuschließen, dass je nach Fallkonstellation das hier beschriebene Vorgehen der Anwaltskanzlei KSP nach hier vertretener Ansicht unzulässig ist.

Wenn Sie auch betroffenen sind, hinterlassen Sie hier im BLOG einen Kommentar und vernetzen sich mit anderen Betroffen.