Die Artikelbeschreibung „ca. 20 g“ ist kein Freibrief für erhebliche Abweichungen!

Angeboten war eine Goldkette mit dem Gewicht „ca. 20 g“. Die Kette wog lediglich 13,8 g. Das Gericht verurteilte den Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises. Selbst bei einer Ca-Angabe stellt eine Differenz von 6 g eine Beschaffenheitsabweichung dar, weil der Käufer eine so erhebliche Abweichung nicht erwarten kann (AG Heilbronn, 10 C 1683/04).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert