Werbung mit der Bezeichnung Gold-Großhandel und mit Großhandelspreisen….

…. ist wettbewerbswidrig, wenn neben dem Großhandel im erheblichen Umfang auch der Einzelhandel betrieben wird. Eine solche Werbung ist zu unterlassen (Landgericht Koblenz, 4 HK O 33/10).

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