Achtung Abzocke: Falsche Volkszähler bieten Bares gegen PIN und Kontonummer!

Volkszählung war gestern; heute heißt es Zensus 2011.

In Deutschland wurde zum Stichtag 9. Mai 2011 auf Grundlage des Zensusgesetzes 2011 eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. In NRW ist hierfür der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Statistisches Landesamt für die Durchführung des Zensus in NRW zuständig.

Unproblematisch erscheint (zunächst) – man kann da durchaus andere Meinung sein – aber Twitter, Facebook & Co. haben uns längst kritiklos gemacht – die schriftliche Befragung der Gebäude- und Wohnungseigentümer. Der Fragebogen kam per Post; man konnte ihn auch online ausfüllen. Fehlt nur noch, dass man die Daten auch hätte twittern können. Wer nicht antwortet, bekommt ein Bußgeld; wer falsch antwortet, bekommt auch ein Bußgeld. Denn es besteht Auskunftspflicht, § 18 ZensG. Aber man hat ja nichts zu verbergen.

Es geht aber auch noch um die Befragung der Bevölkerung, also um die eigentliche Volkszählung, nämlich die Haushaltebefragung. Zwei Drittel der Bevölkerung werden beim Zensus gar nicht befragt. Ab dem 9. Mai wurden jedoch 10 % der Bevölkerung sehr wohl befragt, und zwar angeblich nach dem Zufallsverfahren. Diejenigen haben dann auch Post erhalten, dass sie befragt werden. Man konnte auch einen Termin vereinbaren. Und, … es besteht Auskunftspflicht.

Jetzt gehen zunehmend Meldungen ein, dass Bürger von Personen angerufen oder aufgesucht werden, die sich als Volkszähler ausgeben. Sinngemäß wird nach der Kontonummer und nach der dazugehörenden PIN-Nummer gefragt. Hintergrund sei, dass man für die Befragung von der Behörde einen kleinen Geldbetrag als Entschädigung erhalte. Hier ist Vorsicht geboten. Der Bürger erhält weder Geld für die Zählung, noch werden die Bürger angerufen und nach Kontodaten gefragt. Der Besuch wird/wurde vielmehr spätestens eine Woche vorher angekündigt. Der Zähler muß sich ausweisen. Und man muß den Zähler auch nicht in die Wohnung lassen. Es besteht insofern auch hier die Möglichkeit, sich den Fragebogen aushändigen zu lassen und der Behörde zu schicken.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie mich gerne anrufen.

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