Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma GSDR GmbH aus Frankfurt, vor. Die Firma GSDR GmbH wird an anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt.
In dem Abmahnschreiben wird vorgeworfen, über einen Internetanschluss in einem sogenannten Peer-to-Peer Netzwerk die Tonaufnahme „I Got To Go“ des Künstlers Gentleman auf der CD The Dome Vol. 58 anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben.
In dem Abmahnschreiben wird aufgefordert, die betreffende Datei unverzüglich von dem Computer zu entfernen und die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung an die Anwälte zurückzusenden. Es werden zudem Ansprüche auf Schadensersatz und Kostenerstattung geltend gemacht. Hierzu wird im Vergleichswege angeboten, mit einer einmaligen Pauschalzahlung in Höhe von 450,00 EUR die Zahlungsansprüche zu erledigen.
Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Lassen Sie sich zuerst beraten.
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich einfach an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.
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