Markenrechtliche Abmahnung Luther Rechtsanwalts GmbH für Reemtsma Cigarettenfabriken wegen Markenrecht

Es liegt eine markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH aus Hamburg vor. Die Firma Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Luther Rechtsanwaltgesellschaft mbH aus Hamburg.

In der Abmahnung teilen die Luther Rechtsanwaltgesellschaft mbH mit, dass die Firma Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH seit vielen Jahren unter der bekannten Marke „Peter Stuyvesant“ Zigaretten und Raucherartikel unter anderem in Deutschland vertreibe und produzierte und dass die Bezeichnung „Peter Stuyesant“ für die einschlägigen Waren durch zahlreiche Marken geschützt sei.

In der Abmahnung lässt die Firma Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH durch die Luther Rechtsanwaltgesellschaft mbH vorwerfen, über einen Internetshop Liquids zur Verwendung in elektronischen Zigaretten unter einer Bezeichnung anzubieten, die die Rechte an der Marke „Peter Stuyesant“ verletzt, weil das verwendete Zeichen unter anderem hochgradig ähnlich sei mit der zugunsten der Firma Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH geschützten Wordmarke.

Mit der Abmahnung der Luther Rechtsanwaltgesellschaft mbH werden Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche geltend gemacht.

Die Luther Rechtsanwaltgesellschaft mbH fordern in der Abmahnung auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Entwurf einer solchen Erklärung ist der Abmahnung beigefügt.

Der Entwurf der Erklärung sieht vor, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 7.500,00 EUR zu bezahlen, Auskunft zu erteilen unter anderem über Art und Umfang der streitgegenständlichen Handlungen, den gesamten Schaden zu ersetzen, der durch die streitgegenständlichen Handlungen entstanden ist oder noch entstehen wird und die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Für den abgemahnten Verstoß wird ein Gegenstandswert in Höhe von 200.000,00 EUR festgesetzt und Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 2.744,00 EUR (1,5 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale) gefordert.

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch. Häufig werden zudem Kosten für zwei Anwälte verlangt. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung. Es sollte auch nie vorschnell die der Abmahnung beigefügten Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschrieben werden. Regelmäßig sind diese Erklärungen zu weit gefasst und müssen abgeändert (modifiziert) werden (sogenannte modifizierte Unterlassungsverpflichtungserklärung). Insbesondere abgemahnten Privatverkäufern ist dringend anzuraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben, sondern zunächst zu prüfen, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt.

Lassen Sie sich im Zweifel beraten und den Schaden begrenzen.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts, Wettbewerbrechts und Markenrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an. Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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