Viele Betroffene berichten aktuell, dass sie eine Zahlungsaufforderung von der Firma GCS-Europe S.L. erhalten, oft vertreten durch Rechtsanwalt Peter Nicolet. Die Forderung bezieht sich meist auf eine angeblich offene Vergütung für die Bereitstellung eines Kreditkartenkontos oder eines Prepaid-Kreditkartenprodukts.
Was macht die Firma GCS-Europe S.L. überhaupt?
GCS-Europe S.L. (Global Card Services) bietet Prepaid-Kreditkarten und damit verbundene Dienstleistungen an. Oft wird ein Online-Antrag auf eine Kreditkarte gestellt, teilweise im Rahmen von Lockangeboten, zum Beispiel kostenlose oder günstige Kreditkarten, Sofortkredite oder Kreditkarten ohne Schufa. Nach der Anmeldung oder Nutzung der Dienstleistung wird eine Jahresgebühr oder Bearbeitungsgebühr fällig, auch wenn die Karte nie genutzt oder aktiviert wurde.
Worum handelt es sich bei der Forderung?
Die Zahlungsaufforderung bezieht sich in der Regel auf angeblich vertraglich geschuldete Gebühren für die Beantragung oder Bereitstellung der Prepaid-Kreditkarte. Die Beträge liegen häufig im Bereich von 90 bis 120 Euro oder mehr, teilweise kommen Mahngebühren und Inkassokosten hinzu, falls nicht rechtzeitig gezahlt wird.
Rechtsanwalt Peter Nicolet wird in diesen Fällen beauftragt, um die Forderung geltend zu machen und den Eindruck einer ernsthaften Rechtsverfolgung zu vermitteln.
Ist die Forderung berechtigt?
Das hängt vom Einzelfall ab. Hast du aktiv einen Vertrag abgeschlossen und die AGB akzeptiert, kann eine Zahlungspflicht bestehen. Hast du jedoch nie bewusst eine kostenpflichtige Dienstleistung bestellt oder wurde dir die Kostenpflicht nicht klar mitgeteilt, kann die Forderung unberechtigt sein. Viele Verbraucher berichten, dass die Kostenpflicht nicht klar erkennbar war oder ungewollt Verträge zustande kamen. Es lohnt sich daher, die Forderung genau zu prüfen und gegebenenfalls zu widersprechen.
Was solltest du tun?
- Ruhe bewahren und den Brief prüfen: Handelt es sich um einen Mahnbescheid vom Gericht oder nur um eine Zahlungsaufforderung?
- Vertragsunterlagen prüfen: Hast du tatsächlich einen Vertrag mit GCS-Europe S.L. abgeschlossen?
- Falls unklar: Schriftlich Widerspruch einlegen und die Forderung bestreiten, keine Zahlungen leisten, wenn die Forderung unberechtigt ist.
- Bei Unsicherheiten kannst du dich an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Aboverträge und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.
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