Markenrechtliche Abmahnung Ihr Anwalt 24 für Hardy Way wegen Ed Hardy Plagiaten

Im Internet wird aktuell berichtet über eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Hardy Way. Die Abmahnung wurde ausgesprochen von der Rechtsanwaltsgesellschaft Ihr Anwalt 24. Gegenstand der Abmahnung  ist der Vertrieb von Plagiaten über das Internet, und zwar unter Verwendung der Wortmarke Ed Hardy. Gefordert wird in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft und Kostenerstattung.

Wichtiger Hinweis zu dieser Abmahnung!

Selbst wenn eine Markenrechtsverletzung vorliegt, unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderungen.

Abgemahnte Privatverkäufer sollten prüfen lassen, ob überhaupt ein „Handeln im geschäftlichen Verkehr“ vorliegt.

Allgemeiner Hinweis zu markenrechtlichen Abmahnungen:

Bei marken- und patentrechtlichen Abmahnungen geht es regelmäßig um wirtschaftliche Interessen von erheblichem Wert. Aus diesem Grunde sind die Gegenstandswerte für solche Abmahnungen sehr hoch. Häufig besteht das Recht, einen zweiten Anwalt (Patentanwalt) am Abmahnverfahren zu beteiligen. Dadurch verdoppeln sich die Kosten. Daneben werden regelmäßig Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Aber auch Vernichtungsansprüche können bestehen. Damit der Markeninhaber seine Ansprüche berechnen und einfordern kann, verlangt er regelmäßig zunächst Auskunft und Rechnungslegung.

Sie sollten keinesfalls telefonischen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen, die gesetzten Fristen verstreichen lassen oder die den Abmahnungen vorgefertigten Unterlassungserklärungen ohne vorherige Änderung unterschreiben.

Insgesamt sollten markenrechtliche Abmahnungen besonders Ernst genommen werden. Häufig ist zu beobachten, dass markenrechtlich Abgemahnte sich vor der Sach- und Rechtslage verschließen , auf ihre eigene Meinung beharren und in der Folge von den Markeninhaber und den bekannten Großkanzleien erfolgreich verklagt werden. Das Einsehen kommt dann zu spät und es sind Kosten entstanden, die nicht mehr reduziert werden können. Insofern sollte frühzeitig die Bearbeitung der markenrechtlichen Abmahnung einer auf diesem Gebiete tätigen Anwaltskanzlei übergeben werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts und Markenrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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