Abmahnung Fried TH. Geuer für JSP ProduktPromotion wegen Verwendung von Fotos

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma JSP ProduktPromotion GmbH aus Köln vor. Die Firma JSP ProduktPromotion GmbH wird anwaltlich vertreten durch den Rechtsanwalt Fried TH. Geuer aus Köln. In der Abmahnung lässt die Firma JSP ProduktPromotion GmbH durch Rechtsanwalt Fried TH. Geuer vorwerfen, im Internet drei Produktbilder der JSP ProduktPromotion GmbH ohne deren Zustimmung verwendet zu haben.

In der Abmahnung fordert Rechtsanwalt Fried TH. Geuer auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Entwurf liegt

der Abmahnung bei. Des Weiteren fordert Rechtsanwalt Fried TH. Geuer auf, eine fiktive Lizenzgebühr in Höhe von 750,00 EUR und Anwaltskosten in Höhe von 348,10 EUR, insgesamt also 1.098,10 EUR zu bezahlen.

Allgemeiner Hinweis zur Unterlassungserklärung:

Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann sogar ein Schuldeingeständnis darstellen. Im konkreten Fall musste sogar abgeraten werden, die der Abmahnung beigefügte Erklärung zu unterzeichnen, da diese zu weit gefasst war. Lassen Sie sich daher zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Allgemeiner Hinweis zur Höhe des Schadensersatzes:

Die Höhe des Schadensersatzes hängt davon ab, wo, wofür und wie lange das Foto und wie viel Fotos verwendet wurden. Die ungünstige Berechnung des Schadensersatzes auf Grundlage der Tabelle der marktüblichen Vergütung für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) ist nicht zwingend, insbesondere nicht bei Verwendung von Fotos im privaten Bereich oder für einfache Produktbilder, die in eigener Regie angefertigt wurden. Lassen Sie auch hier prüfen, ob der Schadensersatzbetrag richtig berechnet wurde, insbesondere vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Rechtsprechung.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts (unerlaubter Verwendung und Fotos) kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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