Kein Anspruch der ASP Forderungsmanagement UG wegen Branchenbucheintrag

Der Geschäftsführer einer Firma erhielt im November 2012 ein Formular, welches zur Überprüfung eines vorausgefüllten „Eintragungsvorschlag“ auf seine „inhaltliche Richtigkeit“ aufforderte. Konkret ging es um einen Branchenbucheintrag auf lokale-suche.com. Nach der Vorstellung des Branchenbuchbetreibers sollte durch die Unterzeichnung und Rücksendung des Formulars ein kostenpflichtiger Vertrag mit einer Jahresgebühr in Höhe von 998,00 EUR zustande kommen. Der Geschäftsführer der Firma übersah diese Kostenpflicht und unterschrieb das Formular. Er ging davon aus, dass es sich lediglich um den Korrekturabzug eines bereits kostenlos vorhandenen Eintrages handelt. Die ASP

Forderungsmanagement UG klagte den Jahresbeitrag in Höhe von 998,00 EUR ein.

Das Amtsgericht München wies mit Urteil vom 18.03.2014, 182 C 28938/13, die Klage ab. Durch die Unterzeichnung des Formulars sei kein kostenpflichtiger Vertrag mit dem Branchenbuchbetreiber zustande gekommen. Es fehle an der Annahmeerklärung des betroffenen Firmeninhabers. Dieser habe lediglich eine Wissenserklärung abgegeben. Denn der betroffene Firmeninhaber sei lediglich davon ausgegangen, seine Daten zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Die Kostenpflicht des Eintrags sei zudem verschleiert worden. Mit einer Kostenpflicht habe der Gewerbetreibende vor dem Hintergrund, dass Unternehmen in vielen kostenlosen Werbeportalen eingetragen sind und daher ein hohes Interesse an der Korrektheit der veröffentlichten Daten besteht, nicht rechnen müssen. Außerdem sei zur Unterzeichnung des Formulars eine nicht vorhandene Eilbedürftigkeit suggeriert worden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

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2 Kommentare:

Sehr geehrter Rechtsanwalt,
Habe heute eine Rechnung von einem Forderungsmanagement UG erhalten.Die Forderung ähnelt der von Ihnen beschriebenen Sache.
Höhe 998,-
Ich bin 79 Jahre habe keine Firma habe aber meines Wissens ein solches Angebot “Branchenbucheintrag”per Fax erhalten. Mit der Anmerkung keine Branchen,- sondern eine normale Telefonbucheintragung habe ich den Antrag zurück geschickt, in dem Glauben es handelt sich um normale Telefonbucheintragung.Bei Rechnungserhalt habe ich vor lauter Schreck einen vorgeschlagenen RA (i.Net) befragt, der mir beteuert wenn ich eine Zahlung an ihn ,in Höhe von 178,50 überweise würde, würde er meine Klage durch ihn abgewiesen und die Sache wäre damit erledigt.
Soll ich Zahlen oder komme ich aus dieser Sache ohne große Kosten raus?
Ich kann mir gesundheitlich eher leisten die Zahlung zu tätigen als längere rechtanwältige Verfahren durchzustehen.
Für eine Information wäre ich Ihnen sehr dankbar.
m.f.G
Frank Thieme

Sehr geehrter Herr Frank,

Bitte rufen Sie mich unter der Nummer 02154/605904 an. Dann können wir die Angelegenheit besprechen. Durch das Telefongespräch entstehen keine Anwaltskosten. Viele Grüße, Virabell Schuster