Anspruch des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung bei erfolgreichem Käuferschutz bei PayPal?

Die Bezahlung des Kaufpreises über den Bezahldienst PayPal hat für den Käufer erhebliche Vorteile. Denn die PayPal-Käuferschutzrichtlinie bestimmen für die Fälle, in denen der Käufer den bestellten Kaufgegenstand nicht erhalten hat oder dieser erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht, nach einem erfolgreichen Antrag auf Käuferschutz den gezahlten Kaufpreis unter Belastung des PayPal-Kontos des Verkäufers zurückerhält. In diesen Fällen stellt sich für den Verkäufer die Frage, ob er ungeachtet dessen seinen Kaufpreisanspruch gegen den Käufer seinen Kaufpreisanspruch erhält.

In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22.11.2017, VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16, entschieden. In einem Fall buchte nach Antrag des Käufers den Kaufpreis zurück, weil der Käufer die Ware nicht erhalten hatte; in dem anderen Fall war die Ware erheblich mangelhaft. In beiden Fällen verlangte der Verkäufer jeweils erneut die Kaufpreiszahlung. Der BGH entschied, dass dem Verkäufer nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz (erneut) ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises zustehe. Denn mit der Nebenabrede, den Zahlungsdienst PayPal zu verwenden, vereinbaren die Vertragsparteien gleichzeitig stillschweigend, dass die (mittels PayPal) getilgte Kaufpreisforderung wiederbegründet wird, wenn – wie in den vorliegenden Fällen geschehen – das PayPal-Konto des Verkäufers nach Maßgabe der PayPal-Käuferschutzrichtlinie rückbelastet wird. Denn in den PayPal-Käuferschutzlinien heiße es, diese berühre “die gesetzlichen und vertraglichen Rechte zwischen Käufer und Verkäufer nicht” und sei “separat von diesen zu betrachten”.

Wichtiger Hinweis:

Trotz Zurückbuchung des Kaufpreises an den Käufer kann der Verkäufer erneut die Zahlung des Kaufpreises verlangen. Der Anspruch ist durch die ursprüngliche Bezahlung über PayPal nicht erloschen. Der Anspruch auf erneute Zahlung des Kaufpreises setzt allerdings voraus, dass die Ware tatsächlich und mangelfrei geliefert wurde. Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie die Kanzlei gerne anrufen. Durch den Anruf entstehen noch keine Anwaltskosten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert