Rechnung Mahnung von Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U. für Branchenbucheintrag erhalten?

(1) Der Branchenbuchbetreiber Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U. mit Sitz in Las Palmas betreibt auf der Internetseite deutschegewerbeeintraege.com ein Onlinebranchenbuch und verschickt in diesem Zusammenhang Rechnungen wegen der Veröffentlichung von Firmendaten. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist die angeblich telefonische Beauftragung des Branchenbuchbetreibers, Firmendaten von Gewerbetreibenden auf dem Portal zu veröffentlichen. Mit der Rechnung wird ein Betrag in Höhe von 298,00 EUR für eine sechsmonatige Laufzeit des Branchenbucheintrages berechnet. Angerufene Gewerbetreibende berichten, unter Vortäuschung nicht zutreffender Tatsachen dazu veranlasst worden zu sein, telefonisch den Vertrag zu schließen. Erst mit Erhalt der Rechnung über den Branchenbucheintrag wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag telefonisch abgeschlossen zu haben.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag anzubieten. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass nicht etwa seine Daten lediglich abgeglichen worden sind, sondern dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat. Ähnliches Konzept betreibt die Rocket Concept AG und die EBVZ Melle.

Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:

Angerufene Personen sollten nie zustimmen, ein Gespräch aufzuzeichnen. In manchen Fällen wird bei ausbleibender Zustimmung mitgeteilt, dass der Vertrag dann nicht abgeschlossen werden könne. Angerufene Personen sollten dann tatsächlich Abstand von einem Vertragsschluss nehmen. Lesen Sie auch bitte diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.


Forderungsschreiben der Rechtsanwälte Gnjidic, Aehle & Partner im Auftrag der Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U.

Geschrieben von Virabell Schuster am 11. Februar 2018

UpDate (2): Die Rechtsanwälte Gnjidic, Aehle & Partner verschicken im Auftrag der Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U. Forderungsschreiben. In deren Auftrag schreiben die Anwälte Gewerbetreibende und Freiberufler an, die bei der Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U. angeblich einen Werbeeintrag für das Internet-Branchenverzeichnis www.deutschegewerbeeintraege.com gebucht haben sollen. Neben dem offenen Rechnungsbetrag fordern die Rechtsanwälte Gnjidic, Aehle & Partner die Zahlung von Mahnkosten sowie die Erstattung seiner Rechtsanwaltskosten. Bei Nichtzahlung drohen die Rechtsanwälte mit einem Gerichtsverfahren. Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten lassen, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.

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