Vertrag der Easy Finanz-ICS AG über die Vermittlung eines Finanzierungsvertrages erhalten?

Aktuell melden sich hier viele Betroffene, die ein Schreiben der Firma Easy Finanz-ICS AG mit Sitz in Zürich erhalten haben. Das Schreiben der Easy Finanz-ICS AG besteht aus einem „Kundenvertrag“ und einem Anschreiben. Gegenstand des Vertrages ist die „Auftragserteilung für Vermittlung eines Finanzierungsvertrages“. In dem Anschreiben wird mitgeteilt, eine Zusage zu einem Angebot erhalten zu haben in dem Sinne, dass dem Betroffenen eine Regulierungssumme in Höhe von 20.000,00 EUR rechtsverbindlich zustehe. Anlass der Berichterstattung ist hier die erhebliche Verwunderung des Betroffenen über die Schriftstücke und die Frage, was es damit auf sich hat und wir damit umgegangen werden soll.

Wichtiger Hinweis:

Im konkreten Fall ist dem Betroffenen empfohlen worden, den dem Anschreiben beigefügten Vertrag nicht zu unterschreiben. Denn anders als es der Betroffene angenommen hat, wäre durch die Unterzeichnung der Unterlagen kein Kreditvertrag über ein Volumen in 20.000,00 EUR zustande gekommen, sondern lediglich eine Auftragserteilung für Vermittlung eines Finanzierungsvertrages ausgesprochen worden. Zwar kann dies dem Schreiben auch entnommen werden. Doch für den Durchschnittsverbraucher ist der Inhalt des Schreiben nicht ohne weiteres verständlich. Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten und sogar unterschieben haben und in der Folgezeit eine Zahlungsforderung erhalten haben, zahlen Sie diese nicht vorschnell sondern lassen Sie den Sachverhalt durch eine rechtskundige Person prüfen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch ein solches Schreiben oder eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.

Bitte beachten: Reichen Sie persönliche Anfragen an die Kanzlei ausschließlich per Email ein und nicht über die Kommentarfunktion.

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