Zahlungsaufforderung der Davos Finanz – yourFinance AG wegen Provision aufgrund der Vermittlung eines Finanzierungsvertrages erhalten?

Aktuell melden sich hier viele Betroffene, die ein Schreiben der Davos Finanz – yourFinance AGmit Sitz in der Schweiz erhalten haben. Das Schreiben der Davos Finanz – yourFinance AG besteht u.a. aus einem Schriftstück betitelt mit „Kundenvertrag“. Gegenstand dieses „Kundenvertrag“ ist die Auftragserteilung für Vermittlung eines Finanzsanierungsvertrages zur sukzessiven Tilgung von Verbindlichkeiten. Die Höhe der Verbindlichkeiten sind nachfolgend genannt und basieren offensichtlich auf den Angaben des Angeschriebenen. Weiter wird ausgeführt, dass nach erfolgreicher Vermittlung eine Provision zu bezahlen ist. In diesen Zusammenhang fragen Betroffene regelmäßig, ob nach Unterzeichnung des Vertrages und der Bezahlung der Provision mit der Auszahlung eines Kredites gerechnet werden darf.

Wichtiger Hinweis:

Betroffenen, die auf der Suche nach der Vergabe von Krediten oder Darlehen sind, kann in den oben beschriebenen Fällen nicht empfohlen werden, den erhaltenen Kundenvertrag zu unterschreiben. Denn anders als es die Betroffenen sich zunächst vorstellen, kommt durch die Unterzeichnung der Unterlagen kein Kreditvertrag zustande, sondern lediglich ein Vermittlungsauftrag, der die Vermittlung eines Schuldnerhilfevertrages zum Gegenstand hat. Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten, unterschrieben und in der Folgezeit dann auch eine Zahlungsforderung über die Vermittlungsprovision erhalten haben, zahlen Sie diese Forderung nicht vorschnell. Lassen Sie zunächst den Sachverhalt durch eine rechtskundige Person prüfen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie aufgrund der Unterzeichnung der Unterlagen in der Folgezeit ungewollt eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Bitte beachten: Reichen Sie persönliche Anfragen an die Kanzlei ausschließlich per Email ein undnichtüber die Kommentarfunktion.

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