Zahlungsaufforderung Fomplay (Film-Streaming-Portal) für kostenpflichtige Mitgliedschaft erhalten?

Aktuell melden sich hier viele Betroffene wegen Rechnungen und Mahnungen der Firma FOM LTD . Die Firma FOM LTD mit Sitz in England betreibt das Film-Streaming-Portal Fomplay. Auf der Seite können nach Angaben des Portalbetreibers Kinofilme aus der ganzen Welt in deutscher Sprache und in HD Qualität online geschaut werden. Die Nutzung des Streaming-Dienstes ist nach Angabe des Portalbetreibers „völlig legal“. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist eine kostenpflichtige und 12 monatige Mitgliedschaft zu je 32,99 EUR, insgesamt also 395,88 EUR Jahresbeitrag. Auf dem Portal besteht zunächst die Möglichkeit, eine 5-Tage-Testphase in Anspruch zu nehmen. Laut Nutzungsbedingungen haben die Nutzer die Möglichkeit, den Account während der gesamten Testphase aus den Einstellungen löschen. Sofern dies nicht geschieht, wird der Account automatisch mit dem Premium-Status um 1 Jahr verlängert. Bei Nichtbezahlung innerhalb der gewährten Zahlungsfrist droht der Portalbetreiber, die Informationen über die nicht bezahlte Rechnung an deren Anwalt bzw. an das Inkassobüro weiterzugeben. Betroffene fragen in diesem Zusammenhang, ob der geltend gemachte Betrag tatsächlich bezahlt werden muß.

Wichtiger Hinweis:

Nach hier vertretener Ansicht bestehen Zweifel daran, ob die vom Betreiber des Streaming-Portals verwendeten Klauseln wirksam sind. Wer also ebenfalls Forderungsschreiben der FOM LTD erhalten hat, sollte den geforderten Betrag nicht vorschnell bezahlen sondern zuerst prüfen lassen, ob ein wirksamer Vertrag überhaupt zustande gekommen ist. Vorsorglich sollte auf jeden Fall der angebliche Vertrag gegenüber dem Portalbetreiber schriftlich per Einwurf-Einschreiben und/oder Email widerrufen, gekündigt und angefochten werden, und zwar unabhängig davon, ob mögliche Fristen bereits abgelaufen sind.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können das Schreiben hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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3 Kommentare:

Ich habe eine Rechnung von fomplay bekommen wie oben beschrieben ist. Ich kann es mir nicht leisten das Geld zu bezahlen , erstens bin schülerin und zweitens i benutze das ganze nicht es und brauche es auch nicht.

Ich habe auch von Lecito Rechts Anwalt Kanzlei einen Email mit Aufforderung von 440,10e erhalten, wegen Kredit Karte die ich nicht erhalten habe. Trotzt ich eine Kündigung geschickt habe,aber keine Wirkung .Es dauert schon zwei Jahre, erst Euro Collect Mahnungen,jetzt Lectio Rechtsanwalt..Wie man mit diesen Betrügereien und Bälestigungen umgeht?

Soll485€ bezahlen für ein Deting Portal. Was kann ich tun um diesen her König los zu werden.