Aktuell melden sich hier viele Gewerbetreibende, die eine Zahlungsaufforderung von der Firma ST Mediakonzept Werbeagentur e. K. mit Sitz in Bad Kreuznach erhalten haben. Der Forderung liegt offensichtlich ein Anzeigenauftrag zugrunde. Gegenstand des Anzeigeauftrages ist der Druck einer Anzeige mit Unternehmensdaten in einer Gesundheitsinfobroschüre. Zielgruppe dieser Anzeigenkampagne sind Angehörige gesundheitsbezogener Berufe. So wurden diese im Vorfeld durch einen Vertreter der ST Mediakonzept Werbeagentur e. K. aufgesucht, um sodann ein mitgeführtes Formular unterschreiben zu lassen, zumeist unter dem Vorwand, es handele sich um eine einmalige Angelegenheit. In den Auftragsbedingungen ist jedoch aufgeführt, dass der Anzeigeauftrag für eine feste Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen wird und pro Jahr 3 kostenpflichtige Auflagen zu je 800,00 EUR beinhaltet. Ebenso ist eine automatische Verlängerung des Vertrages vorgesehen, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Weiter sind verschiedene Kosten aufgelistet. Die Gesamtkosten für die Dauer des Vertrages liegen demnach bei etwa 5.000,00 EUR. Nachdem der Betroffene in der Folgezeit eine zweite Rechnung erhalten hat, ist dieser misstrauisch geworden und hat um Durchsicht der Unterlagen gebeten.
Allgemeine Informationen:
Print-Werbung kann im Einzelfall sinnvoll sein; sie ist allerdings auch kostenintensiver als Online-Werbung. Im konkreten Fall summiert sich das Gesamtvolumen des Vertrags auf über 5.000,00 EUR. Wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, verdoppelt sich der Betrag usw. Regelmäßig berichten die betroffenen Gewerbetreibenden, dies so nicht realisiert und auch in der Hektik des täglichen Geschäftes das Kleingedruckte im Formular nicht gelesen zu haben. Schließlich stehen die Vertragsmodalitäten lediglich im Kleingedruckten und werden nur überflogen. Die anfallenden Kosten werden nicht als Gesamtbetrag aufgelistet. Aufgrund der hohen Gesamtforderung fragen Betroffene nach Möglichkeiten, von dem Vertrag Abstand zu nehmen.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Sie können auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
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