Rechnung von City-Verlag 24 GmbH – BCV Verlag wegen Anzeigenvertrag erhalten?

Die Firma City-Verlag 24 GmbH mit Sitz in Frankfurt bedient sich offensichtlich der Firma BCV Verlag (Türkei), um kostenpflichtige Anzeigeaufträge zu generieren. Hier geht man derzeit mit Anrufen und dem anschließenden Versand von Formularen auf Kundenakquise. Ziel dieser Akquise sind Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstige Unternehmer. Die Vorgehensweise in dieser Fallkonstellation wird seit Jahren praktiziert und wird von vielen vergleichbaren Firmen übernommen. Unternehmen und Selbständige werden unter Vorgabe von oft unrichtigen Sachverhalten telefonisch in einen Vertrag gelockt, mit dem Ziel, einen Anzeigeauftrag über Printwerbung in sogenannten Bürgerinformationsfoldern abzuschließen.

Zur Vorgehensweise der City-Verlag 24 GmbH – BCV Verlag

Die Vorgehensweise der City-Verlag 24 GmbH – BCV Verlag sieht wie folgt aus: Alles beginnt mit einem Anruf. Dabei handelt es sich um Werbeanrufe bei Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstigen Unternehmern, die nicht selten einen Anzeigenvertrag in einem örtlichen Anzeigenblatt vorhalten. Der Anrufer gibt vor, es müßten nunmehr noch Daten abgeglichen werden oder man bräuchte eine Druckfreigabe. Auch andere Anlässe des Anrufes werden vorgetragen. Kurz darauf wird ein Formular mit einer Druckvorlage übersandt, welches abgeglichen und unterschrieben zurück gesendet werden soll.

Zustandekommen des Vertrages mit anschließender Rechnung

Ohne das Kleingedruckte in dem Formular zu lesen, wird das Formular unterschrieben. Erst mit Erhalt der Rechnung wird dem Gewerbetreibenden bewußt, dass er einen Vertrag über den Druck von Foldern abgeschlossen hat. Der Druckauftrag soll aus drei Ausgaben pro Vertragsjahr bestehen. Die Gesamtkosten für 3 Auflagen betragen liegen bei 4.000,00 EUR. Betroffene Gewerbetreibende fragen in diesem Zusammenhang nach, ob von dem Vertrag Abstand genommen werden kann, zumal die Gefahr der Verlängerung des Vertrages droht.

Wie kann ich Ihnen helfen?

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