Zahlungsaufforderung von Elite Finance Group S.L.U. durch Jedermann Inkasso

Zahlungsaufforderung von Elite Finance Group

Wer eine Zahlungsaufforderung der Jedermann Inkasso GmbH im Auftrag der Elite Finance Group S.L.U. erhält, ist häufig zunächst ratlos. Nicht selten können sich Betroffene an einen Vertrag mit dem spanischen Unternehmen überhaupt nicht erinnern. Hintergrund der Forderungen sind nach den vorliegenden Informationen insbesondere Verträge im Zusammenhang mit der Vermittlung einer sogenannten Finanzsanierung.

Was macht die Elite Finance Group S.L.U.?

Die Elite Finance Group S.L.U. mit Sitz in Spanien tritt unter anderem unter der Bezeichnung „MyBest Finance“ beziehungsweise im Bereich „Finance Enterprise“ auf. Angeboten werden Dienstleistungen rund um die Finanzsanierung. Dabei geht es nicht um die Vergabe eines Kredites. Vielmehr soll Verbrauchern Unterstützung bei der Regulierung bereits bestehender Schulden angeboten werden.

Das Unternehmen beschreibt die Leistung insbesondere als Vermittlung beziehungsweise Unterstützung bei einer außergerichtlichen Schuldenregulierung. Hierzu kann beispielsweise die finanzielle Situation des Kunden erfasst und ein Sanierungskonzept erstellt werden. Auch Verhandlungen mit Gläubigern über Ratenzahlungen können Bestandteil des Angebots sein.

Problematisch kann die Angelegenheit insbesondere dann werden, wenn ein Verbraucher eigentlich auf der Suche nach einem Kredit ist. In einem von einer Verbraucherkanzlei beschriebenen Fall ging die Betroffene davon aus, einen Kredit zu beantragen, stellte später jedoch fest, dass es nach den Vertragsunterlagen um die Vermittlung einer Finanzsanierung ging. In diesem Fall wurde anschließend eine Forderung von 966,60 Euro geltend gemacht.

Warum erhalten Betroffene eine Zahlungsaufforderung von Jedermann Inkasso?

Wenn die Elite Finance Group S.L.U. davon ausgeht, dass ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist und vereinbarte Gebühren nicht bezahlt wurden, kann die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben werden. In den vorliegenden Fällen tritt hierbei die Jedermann Inkasso GmbH auf. Auch aus der anwaltlichen Beratungspraxis sind entsprechende Forderungen bekannt.

Für Betroffene stellt sich allerdings zunächst die entscheidende Frage, ob tatsächlich ein wirksamer und kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde und worauf sich die verlangten Beträge konkret beziehen. Gerade wenn ursprünglich nach einem Kredit gesucht wurde und stattdessen eine Finanzsanierung vermittelt werden sollte, kann die konkrete Gestaltung des Vertragsschlusses von erheblicher Bedeutung sein.

Eine Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens bedeutet daher nicht automatisch, dass die geforderte Summe tatsächlich geschuldet ist. Entscheidend sind vielmehr die konkreten Vertragsunterlagen, die Informationen über die Kosten sowie der Ablauf des Vertragsschlusses.

Was sollten Betroffene tun?

Wer eine Zahlungsaufforderung der Jedermann Inkasso GmbH für die Elite Finance Group S.L.U. erhält und sich an einen entsprechenden Vertrag nicht erinnern kann, sollte die Forderung nicht ungeprüft bezahlen. Zunächst sollte nachvollziehbar dargelegt werden, auf welchen Vertrag und welche konkrete Leistung die Forderung gestützt wird.

Bestehen Zweifel am Vertragsschluss oder wurde nach eigener Vorstellung lediglich ein Kredit gesucht, sollte die Forderung ausdrücklich geprüft und gegebenenfalls schriftlich bestritten werden. Die Bezeichnung „Finanzsanierung“ ist dabei nicht mit einem Kredit gleichzusetzen.

Auch sollte sorgfältig zwischen einer bloßen Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens und einem gerichtlichen Mahnbescheid unterschieden werden. Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid gelten besondere Fristen, die unbedingt beachtet werden müssen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofallen und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die außergerichtliche Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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