Weder die Eltern noch der Minderjährige müssen das Klingelton-Abo bezahlen. Ohne Zustimmung der Eltern ist der Vertrag unwirksam (AG Berlin-Mitte, 12 C 52/08).
Weder die Eltern noch der Minderjährige müssen das Klingelton-Abo bezahlen. Ohne Zustimmung der Eltern ist der Vertrag unwirksam (AG Berlin-Mitte, 12 C 52/08).
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