Uns liegt aktuell eine Zahlungsaufforderung der Intrum Deutschland GmbH vor, die im Auftrag der Maxolution Online Service GmbH einen Betrag von nahezu 5.000 EUR geltend macht. Der Betroffene kann sich die Forderung nicht erklären und gibt an, weder einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen noch Leistungen in dieser Höhe in Anspruch genommen zu haben.
Die Maxolution Online Service GmbH tritt als Anbieter verschiedener Online-Dienstleistungen und digitaler Angebote auf. In der anwaltlichen Praxis kommt es jedoch immer wieder vor, dass Betroffene Zahlungsaufforderungen erhalten und sich nicht bewusst sind, wann oder wodurch ein Vertragsverhältnis entstanden sein soll. Häufig besteht Unsicherheit darüber, ob tatsächlich eine wirksame Bestellung oder Registrierung erfolgt ist oder ob möglicherweise Dritte unbefugt persönliche Daten verwendet haben.
Wird eine vermeintlich offene Forderung nicht beglichen, beauftragen Unternehmen oftmals ein Inkassounternehmen wie die Intrum Deutschland GmbH mit der weiteren Beitreibung. Das Inkassobüro macht dann neben der eigentlichen Hauptforderung regelmäßig auch Inkassokosten, Zinsen und weitere Gebühren geltend. Dadurch können sich die verlangten Beträge erheblich erhöhen.
Der Erhalt eines Inkassoschreibens bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die geltend gemachte Forderung auch tatsächlich besteht oder in der geforderten Höhe berechtigt ist. Gerade wenn Betroffene den behaupteten Vertragsschluss bestreiten oder sich an keinerlei Bestellung erinnern können, sollte die Forderung sorgfältig rechtlich überprüft werden. Insbesondere bei hohen Beträgen von mehreren tausend Euro empfiehlt es sich, die Vertragsgrundlage, den behaupteten Vertragsschluss sowie die Zusammensetzung der Forderung genau zu hinterfragen.
Wer eine Zahlungsaufforderung der Intrum Deutschland GmbH im Auftrag der Maxolution Online Service GmbH erhalten hat und die Forderung nicht nachvollziehen kann, sollte nicht vorschnell zahlen oder ein Schuldanerkenntnis abgeben. Zunächst sollte geprüft werden, ob überhaupt ein wirksamer Anspruch besteht und ob die geltend gemachten Nebenforderungen rechtlich durchsetzbar sind.
Gerne prüfen wir Ihre Zahlungsaufforderung im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung und bewerten die Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen die geltend gemachte Forderung.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofallen und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die außergerichtliche Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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