Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Kevin Mcleod, 49 Barclay Close, Cassidy Road, London, vor. Herr Kevin Mcleod wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel.
In dem Abmahnschreiben wirft Rechtsanwalt Lutz Schroeder im Auftrag des Herrn Kevin Mcleod vor, den Film „Busty Dreams #2“ in einem Peer-to-Peer Netzwerk anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben.
In dem Abmahnschreiben wird aufgefordert, die Datei, die den Film enthält, unverzüglich von dem Computer zu löschen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dem Abmahnschreiben ist eine Unterlassungsverpflichtungserklärung beigefügt. Rechtsanwalt Lutz Schroeder teilt weiter mit, dass Herr Kevin Mcleod sämtliche Zahlungsansprüche pauschal auf 750,00 EUR reduzieren würde, wenn dieser Vergleichsbetrag innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird.
Allgemeiner Hinweis: Die den Abmahnschreiben beigefügten Unterlassungsverpflichtungserklärungen sollten auch dann nicht ungeprüft unterschrieben werden, wenn der vorgeworfene Verstoß begangen wurde. Regelmäßig sind die den Abmahnschreiben beigefügten Erklärungen zu weit gefasst und sollten daher zur Vermeidung künftiger Nachteile auf das erforderliche Minimum reduziert, also abgeändert werden (sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung).
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich einfach an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.
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