Aktuell erhalten ehemals Abgemahnte Mahnbescheide von Rechtsanwalt Sebastian Wulf aus Werl. Gegenstand der Mahnbescheide sind Forderungen aus urheberrechtlichen Abmahnungen aus dem Jahre 2010. Diese Abmahnungen wurden seinerzeit von der Anwaltskanzlei U + C Rechtsanwälte aus Regensburg ausgesprochen. In der Folgezeit zog sodann die Firma Debcon GmbH aus Witten die Forderung im Auftrag der Rechteinhaber (zum Beispiel der Silwa Filmvertrieb AG) ein. Wer als Betroffener hierauf nicht reagierte, erhielt regelmäßig Zahlungsaufforderung der Debcon GmbH. Diese Forderungen werden nun durch Rechtsanwalt Sebastian Wulf mittels eines Mahnbescheides weiter eingefordert.
Wichtiger Hinweis:
Ein Mahnbescheid erwächst zu einem vollstreckbaren Titel, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wird. Insofern sollte unmittelbar nach Erhalt eines Mahnbescheides sorgfältig die weitere Vorgehensweise geprüft werden. Es sollte weder ungeprüft einfach Widerspruch eingelegt werden, weil hierdurch weitere Kosten entstehen. Noch sollte ohne Absprache ein reduzierter Betrag bezahlt werden in der Hoffnung, die Angelegenheit sei damit erledigt.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie zur Abwehr des Mahnbescheides oder zur Prüfung der weiteren Vorgehensweise anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie den Mahnbescheid hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts und Filesharings kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!
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