Rechnung von HRB Verwaltung – Hannoverscher Register und Branchendienst erhalten?

HRB Verwaltung – Hannoverscher Register und Branchendienst Gewerbetreibende, die aktuell ihre Firma beim Handelsregister eintragen oder Änderungen vornehmen lassen, erhalten in der Folgezeit rechnungsähnliche Schreiben der Firma HRB Verwaltung – Hannoverscher Register und Branchendienst, Inhaber Herr Michael Ringe mit Sitz in Hannover. Die Schreiben der Firma HRB Verwaltung sind überschrieben mit „Eintragung von Handel und Gewerbe“. In dem Anschreiben steht geschrieben: „ [….] Die Anmeldung kommt erst durch Zahlung des vollen Endbetrages zustande. [….] Die abschließende Eintragung Ihres Betriebes erfolgt erst nach Zahlungseingang. […] Sollten wir keinen Zahlungseingang zu Ihrer Registernummer feststellen können, werden Ihre bei uns gespeicherten Daten wieder gelöscht. [….]“. Der zu zahlende Endbetrag beläuft sich auf 217,00 EUR, zu überweisen binnen 7 Tagen.

Wichtiger Hinweis:

Bezahlen Sie diese Rechnung bzw. Kostenaufstellung nicht. Es besteht kein Zahlungsanspruch seitens des Portalbetreibers! Diese Schreiben erhalten Firmen, die vor kurzem Eintragungen im Handelsregister vorgenommen haben. Die Schreiben erwecken den Eindruck, von einer Justizbehörde zu stammen. Aufgrund der zeitlichen Nähe zum Eintrag der Firma ins Handelsregister wird der Eindruck erweckt, die Rechnung stehe damit in Zusammenhang und müsse bezahlt werden. Tatsächlich ist dem nicht so. Insbesondere entfalten diese Schreiben keinerlei Zahlungsverpflichtungen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Zahlungsaufforderung vor der Rechnung des Amtsgerichts kommt und daher der Eindruck entsteht, es handelt sich hierbei um die offizielle Rechnung des Handelsregisters, was aber nicht stimmt.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie in der Hektik des täglichen Geschäftes den in Rechnung gestellten Betrag bezahlt haben, bleibt nur die Möglichkeit, den bezahlten Betrag zurückzufordern. Dies sollte zügig geschehen, da derartige Firmen eine kurze Verweildauer auf dem Markt haben. Für Fragen können Sie die Kanzlei gerne anrufen unter 02154/605904. Wir beraten und vertreten bundesweit.

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