Mangel am PKW und Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Leiche im Auto als Vorschaden!

Mangel am PorscheEs gibt nichts, was es nicht gibt. In Fernsehfilmen trifft man sie häufiger an: Leichen in Autos. Doch was bedeutet es im realen Leben, wenn man Käufer eines PKW wird, in welchen der Besitzer verstarb und seine Leiche vier Wochen unbemerkt im Auto in einem Waldstück verweste und deshalb Leichenflüssigkeit ausgetreten war .

Mit genau diesem Fall musste sich das Landgericht Hannover mit Urteil vom 10.12.2015, 4 O 159/14, beschäftigen. Konkret ging es um einen Porsche, in welchem der Besitzer unbemerkt in einem Waldstück verstarb und vier Wochen im PKW verweste. Aufgrund der ausgetretenen Fäulnisflüssigkeit musste der Käufer die gesamte Innenbekleidung des Fahrzeuges austauschen. Er trat sodann vom Vertrag zurück und klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises. Der Verkäufer berief sich auf einen vereinbarten Gewährleistungsausschluss. Der Käufer berief sich auf die Angabe des Verkäufers im Kaufvertrag: “hat folgende Vorschäden: keine” und stufte die Aussage als Garantie ein.

Die Klage hatte Erfolg. Die Tatsache, dass sich im Fahrzeug über einen Zeitraum von ca. 4 Wochen eine Leiche befunden hat und die Fenster über diesen Zeitraum bei Außentemperaturen von 18 Grad geschlossen gewesen sind, stellt einen Vorschaden dar, der in jedem Falle zu offenbaren gewesen wäre. Zwar haben die Parteien einen Gewährleistungsausschluss vereinbart, diese sei jedoch gemäß § 444 BGB unwirksam. Denn die schriftliche Bestätigung der Verkäuferin im Kaufvertrag, wonach das Fahrzeug keine Vorschäden habe, sei als Garantieerklärung zu werten. Diese habe sich als unzutreffend erwiesen, da die Tatsache, dass die gesamte Innenbekleidung des Fahrzeugs aufgrund des Austritts der Fäulnisflüssigkeit ausgetauscht werden musste, einen Vorschaden dargestellt habe. Das Landgericht wies schließlich daraufhin, dass die Abgabe einer Garantie nicht voraussetze, dass das Wort “Garantie” benutzt werde. Es müsse lediglich zum Ausdruck kommen, dass der Verkäufer für eine bestimmte Tatsache einstehen möchte.

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