Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht geht es um die Einhaltung gesetzlicher Spielregeln unter Mitbewerbern. Werden diese nicht eingehalten, droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Die Abmahnung wird gegenüber dem Konkurrenten ausgesprochen und ist verbunden mit der Aufforderung, das gesetzeswidrige Verhalten zu unterlassen und binnen einer bestimmten Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben. Abgemahnt werden im Wettbewerbsrecht hauptsächlich fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen, fehlende gesetzliche Pflichtangaben, fehlerhaftes Impressum, fehlerhafte Widerrufs- oder Rückgabebelehrung, unzulässige Werbung und vieles mehr.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig ist, sollte eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zunächst muß jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden.

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