Die Artikelbeschreibung „Medaille in Gold“ in Zusammenhang mit der Zahl 999,9 …

… beschreibt eine Echtgoldmedaille. Der Verkäufer muß dem Käufer den Kaufpreis zurückbezahlen, wenn er eine unechte Medaille liefert, auch wenn er in der Artikelbeschreibung die Gewährleistung ausgeschlossen hat (LG Krefeld, 1 S 44/07).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert