Abmahnung Clinton Großhandel-GmbH durch RA Holger Lampert wegen “Camp David”

Es liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Clinton Großhandels-GmbH, Handwerker Straße 8, 15366 Hoppegarten, vor. Die Firma Clinton Großhandels-GmbH wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Holger Lampert aus Berlin. Beanstandet wird die angeblich unerlaubte Verwendung der Marke „Camp David“ durch den Verkauf von Kleidungsstücken unter Verwendung der Bezeichnung „Camp David“ im Internetauktionshaus eBay.

In dem Abmahnschreiben werden Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche geltend gemacht. Dem Abmahnschreiben ist eine vorgefertigte Unterlassungsverpflichtungserklärung beigefügt. Diese sieht für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss des Einwandes des Fortsetzungszusammenhanges eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR vor. Des Weiteren soll sich der Abgemahnte verpflichten, die Kennzeichnung von Waren aller eingetragenen Klassen zu unterlassen.

Für den abgemahnten Markenrechtsverstoß wird ein Gegenstandswert in Höhe von 50.000,00 EUR festgesetzt und Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 1.379,80 EUR (1,3 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale) gefordert.

Allgemeine Hinweise

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Denn neben Anwaltskosten wird regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Tätigkeit. Es sollte nie vorschnell die der Abmahnung beigefügten Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschrieben werden. Regelmäßig sind diese Erklärungen zu weit gefasst und müssen abgeändert (modifiziert) werden (sogenannte modifizierte Unterlassungsverpflichtungserklärung).

Insbesondere abgemahnten Privatverkäufern ist dringend anzuraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben, sondern zunächst zu prüfen, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt.

Eine Markenrechtsverletzung gemäß § 14 MarkenG setzt nämlich u. a. voraus.

  • Eingetragene Marke
  • Identische, verwechselbare oder eine die Wertschätzung oder Unterscheidungskraft beeinträchtigende/ausnutzende Benutzung eines Drittzeichens
  • ohne Zustimmung des Markeninhabers
  • im geschäftlichen Verkehr
  • kein Ausschlusstatbestand (Erschöpfungseinwand, Rechtsmissbräuchlichkeit)

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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2 Kommentare:

Hallo, ich habe im vergangenen jahr auch eine solche Abmahnung der Fa. Clinton,vertreten durch den RA Dr. Christian Donle erhalten.
Ich habe aber nur als Empfänger von Retuoren bei ebay drin gestanden,habe aber niemals auch nur eine erhalten,weil seinerzeit alle Käufe als Privatverkäufe gekennzeichnet waren.
Trotzdem wurde ich vom Landgericht Berlin zur Zahlung von ca.2000 Euro verdonnert. Es gab sogar eine Hausdurchsuchung,natürlich ohne Ergebnis.Der Anwalt der Fa. Clinton hat dem gericht lauter Sachen aufgetischt,was ich alles vorgehabt hätte,was aber niemals zutraf.
Zudem hatte ich meinen namen bereits Ende Januar 2011 löschen lassen,die Abmahnung erfolgte aber erst am 17.02.2011, inclusive Hausdurchsuchung. Ich möchte dieses Urteil aber nicht einfach so hinnehmen und habe die Absicht,diesen Anwalt strafrechtlich zu belangen,weil er dann seine Vorwürfe beweisen muß,was er jadoch nicht kann,weil einfach nichts passiert ist.Auch möchte ich Scadenersatz wegen der Hausdurchsuchung erhalten.
Mein Anwalt hatte auch Widerspruch einglegt,diesen jedoch wieder zurück genommen,weil das Gericht mit weiteren Ermittlungen gedroht hatte.
Die Richter hatten sich also auf die Seite des Anwaltes Dr. Donle geschlagen,was ja auch nicht korrekt ist.

J. Kehren

Und wie ist es ausgegangen?
Hast du es Privat verkauft?
Wusstest du das es eine Fälschung ist.
Meine Shirts wurden auch gelöscht von ebay, es soll sich um Fälschungen handeln!

Mit freundlichen Grüßen