Abmahnung Philipp Marquort für Triple X Entertainment wegen „Hamburger Privatamateure Vol. 3“

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Triple X Entertainment vor. Die Firma Triple X Entertainment wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Philipp Marquort aus Kiel.

In der Abmahnung lässt die Firma Triple X Entertainment durch Rechtsanwalt Philipp Marquort vorwerfen, den Film „Hamburger Privatamateure Vol. 3“ im Internet heruntergeladen und gleichzeitig einer unbestimmten Anzahl von Dritten zum Download angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung von Rechtsanwalt Philipp Marquort werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung von Rechtsanwalt Philipp Marquort wird aufgefordert, das Werk „Hamburger Privatamateure Vol. 3“ unverzüglich von dem Computer zu entfernen und zu vernichten. Weiter wird aufgefordert, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben.

In der Abmahnung bietet Rechtsanwalt Philipp Marquort zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung und zur Abgeltung sämtlicher Kosten an, einen pauschalen Gesamtbetrag in Höhe von 750,00 EUR zu bezahlen.

Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist 30 Jahre gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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