Abmahnung Waldorf Frommer für Random House wegen „Ein Schnupfen hätte auch gereicht“

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Verlagsgruppe Random House GmbH vor. Die Verlagsgruppe Random House GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München.

In der Abmahnung lässt die Verlagsgruppe Random House GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer vorwerfen, das urheberrechtlich geschützte Hörbuch „Ein Schnupfen hätte auch gereicht, Gaby Köster, Till Hoheneder“ über die Tauschbörse Bittorrent weltweit allen Nutzern der Tauschbörse zum Herunterladen angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Betrag in Höhe von 806,00 EUR zu bezahlen (300,00 EUR Schadensersatz und 506,00 EUR Rechtsanwaltskosten).

Allgemeiner Hinweis: Lassen Sie sich beim Entwurf einer Unterlassungsverpflichtungserklärung anwaltlich beraten. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist 30 Jahre gültig. Lassen Sie prüfen, ob und inwieweit die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Lassen Sie auch prüfen, ob der geforderte Betrag verhandelbar ist.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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