Widerrufsrecht beim Onlinekauf im Internet auch für Unternehmer?

Es ist grundsätzlich so, dass nur Verbrauchern bei Onlinekäufen ein Widerrufsrecht zusteht. In den Artikelbeschreibungen der Angebote und/oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet finden sich dann grundsätzlich der Mustertext der Widerrufsbelehrung. Dabei findet sich selten ein Hinweis, dass das Widerrufsrecht nur für Verbraucher gilt. Andererseits kommt es natürlich vor, dass auch Unternehmer für ihre gewerbliche Tätigkeit Ware im Internet kaufen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob in einer solchen Konstellation auch ein Unternehmer beim Kauf einer Ware ein Widerrufsrecht hat. Denn wie gesagt, das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nur gegenüber Verbrauchern oder anders ausgedrückt: Das gesetzliche Widerrufsrecht muß nur gegenüber Verbrauchern eingeräumt werden.

Das AG Cloppenburg hat mir Urteil vom 02.12.2012, 21 C 193/12, genau eine solchen Fall entschieden. Ein Käufer, offensichtlich ein Unternehmer, kaufte im Internet ein Elektrofahrrad für knapp 3.000,00 EUR. Es erwies sich als mangelhaft. Der Verkäufer wies die Mängel zurück und bot an, das Fahrrad zur Überprüfung vorbeizubringen. Daraufhin widerrief der Käufer fristgerecht den Kaufvertrag und verlangte Rückzahlung des Kaufpreises. In der Folgezeit verblieb das Fahrrad mindestens 2 Jahre bei dem Käufer. Der Verkäufer lehnte die Ansprüche ab mit der Begründung, das eingeräumte Widerrufsrecht stehe nur Verbrauchern zu und der Käufer sei ein Unternehmer. Zudem rechnete er mit Wertersatzansprüchen auf.

Das Amtsgericht Cloppenburg sprach dem Käufer als Unternehmer ein Widerrufsrecht zu, da das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegte Widerrufsrecht nicht auf Verbraucher beschränkt war und insofern von der Vereinbarung eines vertraglichen Widerrufsrecht auch gegenüber Unternehmern auszugehen war. Das Gericht stellt auch fest, dass der Käufer für die zweijährige Besitzzeit des Fahrrades keinen Wertersatz leisten musste, da der Verkäufer nach den Vorgaben des Widerrufsrechts verpflichtet war, nichtpaketversandfähige Ware beim Käufer abzuholen und dies unterlassen hat.

Praxistipp:

Um zu verhindern, dass ein Onlinehändler bei der standardmäßigen Verwendung der Musterwiderrufsbelehrung auch gegenüber Unternehmern ein Widerrufsrecht einräumt, sollte die Widerrufsbelehrung mit folgendem Satz eingeleitet werden: „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:“ Bei dieser Konstellation sollte dann aber vorsorglich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert werden, was ein Verbraucher ist.

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