Abmahnung Melko GmbH durch Rechtsanwalt Andreas Opitz

SpielzeugHier finden Sie Informationen zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma Melko GmbH aus Holzminden. Die Firma Melko GmbH wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Andreas Opitz aus Alfeld. Die Melko GmbH handelt u. a. bei eBay und mit Spielwaren. In der Abmahnung wird gerügt der unzureichende Warnhinweis nach der 2. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (2. GPSGV) bei Angeboten von Spielzeug im Sinne des § 2 Ziffer 24a der 2. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (2. GPSGV). Konkret geht es um den fehlenden Warnhinweis „Achtung“ bei Kinderspielzeug. In der Abmahnung fordert Rechtsanwalt Andreas Opitz auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Abmahnkosten zu erstatten.

Wichtiger Hinweis:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst.

Allgemeiner Hinweis zur Abgabe einer Unterlassungserklärung:

Unterschreiben Sie grundsätzlich nicht die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Erklärung. Diese sind regelmäßig zu weit formuliert und sollten unbedingt umformuliert und auf die Pflichtangaben reduziert werden. Lassen Sie sich im Zweifel beim Entwurf einer modifizierten Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann nicht wieder aufgehoben werden. Zudem droht bei einem erneuten Verstoß eine überhöhte Vertragsstrafe

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert