Mitgliedschaft bei Abo-Fallen unwirksam, weil Preisklausel überraschend ist! Stichwort: Abo-Fallen!

Wird auf die Kostenpflicht einer Dienstleistung im Internet (zum Beispiel Abo) nicht hinreichend aufmerksam gemacht und versteckt sich die Entgeltlichkeitsklausel in einem Fließtext, handelt es sich hierbei um eine überraschende und damit unwirksame Klausel (AG München, Urteil vom 18.02.2009, Az 262 C 18519/08).

Weitere Informationen zu diesem Thema und Erfahrungsberichte Betroffener finden Sie im [BLOG].

Allgemeine Informationen und Handlungsempfehlungen zum Thema Abo-Fallen finden Sie [HIER].

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