Die Zusendung von Werbe-Mails bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des E-Mail-Empfängers. Es ist nicht ausreichend, dass sich ein Unternehmen bei der Versendung des Single-Opt-In-Verfahrens bedient. Der Nachweis einer Einwilligung kann nur durch das Double-Opt-In-Verfahren erfolgen (LG Essen, Urteil vom 20.04.2009, Az 4 O 368/08).
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