Die Aussage „Offiziell legitimierter Ankauf von Gold“ ist irreführend, LG Düsseldorf!

Der Ankauf von Gold ist nicht genehmigungspflichtig. Die Aussage erweckt den Eindruck einer behördlichen Zulassung, Anerkennung oder Erlaubnis, mit welcher der Verbraucher eine besondere Befähigung und Qualifikation verbindet (Landgericht Düsseldorf, 34 O 103/08).

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