Abmahnung KSM GmbH „Dragon Quest“ durch Rechtsanwälte FAREDS

Derzeit mahnt die Anwaltskanzlei FAREDS für die Firma KSM GmbH, vertreten durch den GF Herrn Benjamin Krause, Otto-von-Guericke-Ring 15 in 65205 Wiesbaden eine über einen Internetanschluss begangene Urheberrechtsverletzung an dem Film „The Fire Dragon Chronicles: Dragon Quest“ ab. Die Firma KSM GmbH wirft vor, dass das Werk in einer Internet-Tauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit zum Download angeboten wurde. Sie fordert zur Abgabe einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 850,00 EUR auf.

Zu der Frage „Wie verhalte ich mich bei Zugang einer Abmahnung“, finden Sie hier.

Informationen zu urheberechtlichen Abmahnungen wegen Filesharing finden Sie hier.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier vorab per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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