Abmahnung Kanzlei FAREDS für Boll AG wegen „Bloodrayne – The third Reich“

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Boll AG, Wormser Str. 173, 55130 Mainz, vor. Die Firma Boll AG wird vertreten durch die Kanzlei FAREDS aus Hamburg.

In dem Abmahnschreiben wird vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Filmwerk „Bloodrayne – The third Reich“ in einer Internettauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten zu haben. Dieser Vorgang und die diesbezüglichen Daten seien mittels einer Anti-Piracy-Software beweissicher dokumentiert und an das Landgericht München weitergeleitet worden. Aufgrund eines erlassenen Gerichtsbeschlusses habe sodann der Internetanbieter mitgeteilt, dass die ermittelte IP-Adresse dem Abgemahnten zugeordnet sei.

In dem Abmahnschreiben wird aufgefordert, eine dem Abmahnschreiben als Anlage 4 beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung rechtsverbindlich zu unterzeichnen und zurückzusenden sowie die betroffene Datei unverzüglich von dem Rechner zu entfernen. 

Außerdem wird aufgefordert, zur Abgeltung der aufgrund dieser Angelegenheit entstandnen Kosten in Höhe von 850,00 EUR zu bezahlen.

Es kann nicht empfohlen werden, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung und gegebenenfalls vorzunehmende Abänderung zu unterschreiben. Die gesetzte Frist ist unbedingt einzuhalten, da andernfalls die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens droht.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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