Abmahnung Rasch für EMI Music „Samy Deluxe – SchwarzWeiss“

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG aus Köln vor. Die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg.

In der Abmahnung lässt die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Rasch vorwerfen, das Musikwerk „Samy Deluxe – SchwarzWeiss“ über einen Internetanschluss angeblich zum Herunterladen verfügbar gemacht zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird geraten, eine der Abmahnung beigefügte, vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafenversprechen in Höhe von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor. Der Abgemahnte soll sich zudem verpflichten, jedwedes geschützte Musikrepertoire ohne Zustimmung der Unterlassungsgläubigerin im Internet verfügbar zu machen.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird zur Annahme eines Vergleichsangebotes geraten. Das Vergleichsangebot ist darauf gerichtet, durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.200,00 EUR entstandene Ersatzansprüche vollständig abzugelten.

Allgemeiner Hinweis: Es konnte im vorliegenden Fall nicht empfohlen werden, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Abänderung zu unterzeichnen und abzugeben.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich einfach an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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